Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Gewerbe der Arbeitsvermittlung
- Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften
Information zu REGLEMENTIERTEN HANDWERKEN UND GEWERBEN: Die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt, siehe hierzu die jeweils angegebenen Bundesgesetzblätter, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich
BGBl. Nr. II 26/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Arbeitsvermittlung (Arbeitsvermittlungs-Verordnung)
BGBl. Nr. II 92/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung)
Information/Kontakt: Mit der GewONov 2002 wurde die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe in den Aufgabenbereich der Fachorganisationen der WKÖ übertragen, Kontakt siehe unter Wirtschaftskammer Österreich. ---> Unternehmensgründung